Teilungsversteigerung

Teilungsversteigung als Lösung bei komplizierten Eigentumsverhältnissen

Veräußern Sie auch im Streifall legal Ihre Immobilienanteile

Wenn Sie mit anderen Eigentümern in einer Sackgasse stecken und keine Einigung über den Verbleib Ihrer gemeinsamen Immobilie finden, kann eine Teilungsversteigerung die Lösung sein.

 

Wie funktioniert eine Teilungsversteigerung?

Die Teilungsversteigerung, auch bekannt als Auseinandersetzungsversteigerung, ist eine legale Möglichkeit, Immobilien unter mehreren Eigentümern zu veräußern, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Jeder Miteigentümer hat das Recht, eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht zu beantragen, unabhängig von seinem Anteil an der Immobilie.

 

Wann kann eine Teilungsversteigerung der richtige Weg sein?

  • Scheidungs- und Trennungsimmobilien: Bei gemeinsamen Immobilien von Paaren, die sich trennen, kann eine faire Aufteilung eine Herausforderung darstellen. Eine Teilungsversteigerung verwandelt den gemeinsamen Besitz in etwas, das sich leichter aufteilen lässt: Geld.
  • Erbengemeinschaften: Im Erbfall gehört die Immobilie oft allen Erben. Dies kann zu langwierigen und komplizierten Streitigkeiten führen. Wenn die Aufteilung nicht praktikabel ist und kein Erbe die anderen auszahlen kann, kann die Teilungsversteigerung eine Lösung sein.

 

Teilungsversteigerung mit dem richtigen Partner!

Wir verstehen, dass Teilungsversteigerungen vielschichtig sein können. Bei GHG Immobilien liegt der Fokus darauf, sicherzustellen, dass sowohl Eigentümer als auch Kaufinteressenten eine umfassende Aufklärung über die speziellen Facetten, Herausforderungen und Chancen dieses Verfahrens erhalten. Unsere langjährige Erfahrung garantiert, dass alle Beteiligten in kompetenten Händen sind.

  • Wir helfen Ihnen, sachlich und neutral beim Ermitteln des möglichen Marktwertes Ihrer Immobilie.
  • Umsichtig wägen wir mit Ihnen Ihre Vor- und Nachteile bei einer Teilungsversteigerung ab. Ein Risiko besteht z. B., wenn im Grundbuch Rechte bestehen bleiben (Grundpfandrechte, Wohnrechte etc.). Beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten oder erteilen dürfen, aber selbstverständlich Juristen zu Rate ziehen können.
  • Wir setzen unsere Expertise und unser Netzwerk ein, um potenzielle Bietinteressenten zu akquirieren und sicherzustellen, dass Ihr Versteigerungstermin bestmöglich beworben wird. So steigern wir die Chancen auf attraktive Gebote und maximieren Ihren Erlös.

 

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung, damit wir Ihnen helfen können, die bestmögliche Lösung für Ihre gemeinsame Immobilie zu finden.

Jetzt die GHG kontaktieren